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IN
ISLAM  |
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Die
Beschneidung im islamischen Rechtssystem (Fiqh)
Im
islamischen Recht gilt allgemein: "Wenn der Nutzen
eines schmerzzufügenden Eingriffs beim Lebewesen größer
ist als der durch diesen Eingriff hervorgerufenen Schaden,
dann ist diese Eingriff zu befürworten." Die Beschneidung
folgt diesem Prinzip. Es gibt kein bestimmtes Alter
für die Beschneidung.
Die Beschneidung ist eine Pflicht jedes
Vaters. Er muss die Beschneidung durchführen (lassen).
Nach den vier Rechtsschulen des Islam (Ebu Hanifa, Safi-i,
Maliki, Hanbeli) gilt über hitan folgendes:
• Bei Ebu Hanifa und Malik-i gilt die Beschneidung als
Sünnet-i müekkede (ein auf der Sunna beruhender, über
das Pflichtmaß hinausgehender Akt der Gottesverehrung,
dessen Unterlassung ungehörig ist). Das bedeutet eine
unbedingte Sunna.
• Für Hanbeli hingegen ist es für die Männer ein Vacib
• Für Safi-i ist die Beschneidung ein Vacib.
Die Sunna ist das Nacheifern des Propheten
Muhammed Mustafa (Allah's Friede sei mit ihm und all
den anderen Propheten) bezüglich seiner Taten, seiner
Aussprachen oder seiner unausgesprochenen Gutheißungen.
Wie man sehen kann, beruht die Beschneidung im Islam
nicht auf einer einfachen Tradition, denn viele Propheten
kamen schon beschnitten auf die Welt. Dass sogar Propheten
schon beschnitten waren oder sich beschnitten ließen,
zeigt auf eindrucksvolle Weise die Bedeutung von hitan
im Islam. Der Gelehrte Hattabi sagt diesbezüglich: "Obwohl
hitan unter der Sunna aufgeführt wird, wird sie jedoch
von vielen Gelehrten als Vacib anerkannt".
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